Die Blutentnahme durch die Polizei ist das stärkste Beweismittel im deutschen Verkehrsrecht – und gleichzeitig einer der am häufigsten rechtsfehlerhaft angeordneten Eingriffe. Dieser Artikel erklärt, wann eine Blutentnahme zulässig ist, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich gegen rechtswidrige Anordnungen wehren können.
Was regelt § 81a StPO genau?
§ 81a der Strafprozessordnung (StPO) regelt die körperliche Untersuchung des Beschuldigten. Absatz 1 erlaubt Blutentnahmen und andere körperliche Eingriffe, wenn kein gesundheitlicher Schaden zu befürchten ist. Absatz 2 legt fest, wer die Entnahme anordnen darf:
- Regelfall: Richter (Amtsgericht, Bereitschaftsrichter auch nachts)
- Ausnahme (Gefahr im Verzug): Staatsanwaltschaft oder – bei deren Nichterreichbarkeit – Polizei
- Seit 2017: Eine Gesetzesänderung erweiterte die Polizeibefugnis bei § 81a bei Trunkenheitsfahrten leicht – bleibt aber subsidiär
„Gefahr im Verzug" bedeutet: Durch die Verzögerung, die die Einholung einer richterlichen Entscheidung verursachen würde, würde der Beweismittel-Beweiswert erheblich gemindert – weil Alkohol oder Drogen im Blut abgebaut werden. In der Praxis berufen sich Polizisten häufig zu schnell auf „Gefahr im Verzug", ohne ernsthaft versucht zu haben, einen Richter zu erreichen.
Wann ordnet die Polizei eine Blutentnahme an?
Weiterklick: Verwandter Artikel
Speicheltest bei Cannabis-Kontrolle: Müssen Sie mitmachen und was ein positives Ergebnis wirklich bedeutet15 Min. LesezeitEine Blutentnahme kommt in folgenden Verkehrssituationen in Betracht:
| Anlass | Rechtsgrundlage | Nachgewiesene Substanz |
|---|---|---|
| Positiver Atemalkohol-Vortest | § 81a StPO i.V.m. § 316 StGB / § 24a StVG | Blutalkohol (BAK in ‰) |
| Positiver Drogenvortest (Speichel) | § 81a StPO i.V.m. § 316 StGB / § 24a StVG | THC, Amphetamine, Kokain, Opiate etc. |
| Ausfallerscheinungen ohne positiven Vortest | § 81a StPO bei konkretem Anfangsverdacht | Alle Substanzen (umfassendes Screening) |
| Unfallbeteiligung mit Personenschaden | § 81a StPO i.V.m. § 315c StGB | Alkohol und alle Drogen |
| Verweigerung des Atemtests | § 81a StPO (Ersatzmaßnahme) | Blutalkohol, ggf. Drogen |
Ablauf der Blutentnahme: Schritt für Schritt
- Anordnung: Polizeibeamter erklärt, dass eine Blutentnahme angeordnet wird (mündlich oder schriftlich).
- Transport: Sie werden zur Dienststelle, einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus gebracht.
- Aufklärung: Arzt klärt Sie über die Maßnahme auf. Sie können Widerspruch einlegen.
- Doppelprobe: Es werden zwei Blutproben entnommen (Doppelbestimmung nach GTFCH-Richtlinien). Auf Antrag kann eine Probe für Sie aufbewahrt werden.
- Protokoll: Datum, Uhrzeit, Entnahmestelle, Arztname werden dokumentiert. Verlangen Sie eine Kopie.
- Laborauswertung: Blut wird ins rechtsmedizinische Labor gebracht. Ergebnis liegt typischerweise nach 2–4 Wochen vor.
- Bescheid: Bei positivem Ergebnis erhalten Sie einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl.
Was wird bei der Blutentnahme analysiert?
Weiterklick: Verwandter Artikel
Alkoholtest bei Verkehrskontrolle: Welche Rechte Sie haben, was freiwillig ist und was bei Atemtest oder weiteren Maßnahmen wichtig wird9 Min. LesezeitDas Blut wird im rechtsmedizinischen Labor auf verschiedene Substanzen untersucht. Das Nachweisfenster variiert erheblich:
| Substanz | Relevanter Wert | Nachweisfenster | Grenzwert (OWi) |
|---|---|---|---|
| Alkohol (Ethanol) | BAK in ‰ | Bis ca. 12–24 Stunden | 0,5 ‰ (§ 24a StVG) |
| THC (Cannabis) | ng/ml | Stunden (Gelegenheit) bis Tage (Dauerkonsum) | 3,5 ng/ml (§ 24a Abs. 1a StVG) |
| THC-COOH (Cannabis-Metabolit) | ng/ml | Tage bis Wochen | Kein OWi-Grenzwert, MPU-relevant |
| Amphetamin/Methamphetamin | ng/ml | 1–3 Tage | 25 ng/ml (§ 24a StVG) |
| Kokain (Benzoylecgonin) | ng/ml | 1–3 Tage | 75 ng/ml (§ 24a StVG) |
| Opiate (Morphin) | ng/ml | 1–2 Tage | 10 ng/ml (§ 24a StVG) |
Richterlicher Vorbehalt vs. Gefahr im Verzug: Die entscheidende Frage
Ob die Polizei berechtigt war, ohne Richter zu handeln, ist in vielen Fällen anfechtbar. Folgende Prüfpunkte sind entscheidend:
- Hat die Polizei versucht, einen Richter zu erreichen? Sie muss den Bereitschaftsrichter tatsächlich angerufen haben. Ein pauschales „nicht erreichbar" ohne Nachweis reicht nicht.
- Wann wurde die Entnahme angeordnet? Tagsüber gibt es grundsätzlich keine Gefahr im Verzug – Richter sind erreichbar. Nachts gilt der Bereitschaftsdienst.
- Wie groß war der Zeitdruck tatsächlich? Wenn die Polizei vor der Entnahme noch 30 Minuten andere Maßnahmen durchgeführt hat, war der Zeitdruck offensichtlich nicht so dringend.
- Dokumentation: Der Beamte muss die Gründe für die Eigenzuständigkeit im Protokoll dokumentieren.
Beweisverwertungsverbot: Wann ist die Blutentnahme unverwertbar?
Weiterklick: Verwandter Artikel
Romberg-Test ablehnen: Müssen Sie bei einer Cannabis- oder Drogenkontrolle diesen Test machen und was kann eine Verweigerung bedeuten8 Min. LesezeitNicht jede rechtswidrige Blutentnahme führt automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Die Rechtsprechung wägt ab:
- Beweisverwertungsverbot wahrscheinlich: Willkürliche Umgehung des Richtervorbehalts, systematische Nichtbeachtung der richterlichen Zuständigkeit, schwere Grundrechtsverletzungen
- Beweisverwertung trotz Fehler: Versehen, leichte formale Fehler, wenn der Verdacht ohnehin durch andere Beweise belegt ist
- Widerspruch im Verfahren: Wer im Verfahren keinen Widerspruch gegen die Verwertung erhebt, kann dieses Recht verlieren (Widerspruchslösung)
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann anhand des Protokolls und der Umstände beurteilen, ob ein Beweisverwertungsverbot erfolgversprechend geltend gemacht werden kann.
Gerichtsurteile zur Blutentnahme bei Verkehrskontrollen
BVerfG 2 BvR 2628/10 – Strengere Anforderungen an „Gefahr im Verzug"
Das Bundesverfassungsgericht stellte klar: Der richterliche Vorbehalt bei der Blutentnahme (§ 81a Abs. 2 StPO) ist kein bloßes Formerfordernis, sondern ein grundrechtlich verankerter Schutz. Die Polizei muss ernsthaft und nachweisbar versucht haben, einen Richter zu erreichen. Pauschale Behauptungen von „Gefahr im Verzug" ohne konkrete Begründung genügen nicht. Bei Verstößen gegen den Richtervorbehalt kann ein Beweisverwertungsverbot eingreifen.
BGH 4 StR 284/19 – Abwägungslösung bei Verfahrensfehlern
Der Bundesgerichtshof präzisierte: Nicht jede fehlerhafte Blutentnahme-Anordnung führt automatisch zur Unverwertbarkeit. Es ist eine Abwägung vorzunehmen zwischen dem Gewicht des Verfahrensfehlers und dem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung. Bei schwerem Vorwurf (§ 316 StGB) und eindeutigem Beweiswert der Blutprobe überwiegt in der Regel das Strafverfolgungsinteresse – außer bei systematischer Umgehung des Richtervorbehalts.
OLG Köln 1 RBs 171/21 – Beweisverwertungsverbot bei fehlendem Protokoll
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte ein Beweisverwertungsverbot, weil die Polizei die Gründe für die Eigenzuständigkeit nicht ordnungsgemäß im Protokoll dokumentiert hatte. Die fehlende oder mangelhafte Protokollierung der Entscheidungsgrundlagen ist ein selbstständiger Verfahrensfehler, der zur Unverwertbarkeit des Blutbefunds führen kann.
7 wichtige Tipps bei einer angeordneten Blutentnahme
Weiterklick: Verwandter Artikel
Blutentnahme bei Verkehrskontrolle: Wann sie angeordnet werden kann, welche Rechte Sie haben und was bei Drogen- oder Alkoholverdacht gilt9 Min. Lesezeit- Widerspruch einlegen: Sagen Sie laut und deutlich: „Ich widerspreche dieser Anordnung und behalte mir alle rechtlichen Schritte vor." Das muss ins Protokoll.
- Nicht körperlich widersetzen: Aktiver Widerstand gegen die Blutentnahme ist strafbar (§ 113 StGB). Fügen Sie sich der Maßnahme, aber protestieren Sie verbal.
- Doppelprobe beantragen: Verlangen Sie ausdrücklich, dass die zweite Blutprobe für ein eventuelles Gegengutachten aufbewahrt wird. Dieser Antrag muss sofort gestellt werden.
- Protokollkopie verlangen: Bestehen Sie auf einer Kopie des Blutentnahme-Protokolls inkl. Uhrzeit, Name des Arztes und Begründung der Anordnung.
- Keine Angaben machen: Weder zur Trinkmenge noch zu konsumierten Drogen müssen Sie Angaben machen. Schweigerecht gilt absolut.
- Sofort Anwalt kontaktieren: Beauftragen Sie innerhalb von 24 Stunden einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er kann die Rechtmäßigkeit der Anordnung prüfen und ggf. ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.
- Keine Unterschriften ohne Prüfung: Unterschreiben Sie keine Formulare, ohne sie gelesen zu haben. Das gilt insbesondere für Erklärungen zur Freiwilligkeit der Blutentnahme.