Bußgeldrechner 2026

Bußgeldrechner 2026

Berechne sofort dein Bußgeld für Verkehrsverstöße in Deutschland. Unser Bußgeldrechner ist auf dem Stand 2026 und berücksichtigt alle aktuellen Änderungen im Bußgeldkatalog.

Wähle den Verstoß aus der Liste und erfahre sofort: Bußgeldhöhe, Punkte in Flensburg, mögliches Fahrverbot.

Bußgeld sofort berechnen – kostenloser Bußgeldrechner 2025/2026

Geblitzt, Rotlicht übersehen, Handy am Steuer oder zu wenig Abstand gehalten – und jetzt? Mit unserem Bußgeldrechner 2025 siehst du sofort, was dich ein Verkehrsverstoß in Deutschland wirklich kostet: Bußgeldhöhe, Punkte in Flensburg und ob ein Fahrverbot droht. Die Berechnung basiert auf dem aktuellen Bußgeldkatalog (BKatV Stand 2024/2025) und berücksichtigt Sonderfälle wie Fahranfänger in der Probezeit oder Wiederholungsverstöße.

Der Rechner deckt neun der häufigsten Verstoßtypen ab: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts und außerorts, Alkohol am Steuer, Cannabis und Drogen, Rotlichtverstöße, Handy-Nutzung, Gurt, Parkverstöße, Abstandsverstöße und falsches Überholen.

So nutzt du den Bußgeldrechner

  1. Verstoßtyp wählen – Wähle die Art des Verkehrsverstoßes aus dem Dropdown-Menü.
  2. Details angeben – Je nach Verstoß: Überschreitung in km/h, Alkoholgehalt, Ort (innerorts/außerorts), Vorstrafen oder Probezeit-Status.
  3. Sofort-Ergebnis – Der Rechner zeigt dir Bußgeld in Euro, Punkte in Flensburg und die Dauer eines möglichen Fahrverbots.
Hinweis: Die Ergebnisse geben den Regelsatz nach BKatV wieder. Behörden können im Einzelfall – etwa bei gefährlichen Situationen, Unfällen oder Tateinheit mehrerer Verstöße – nach oben abweichen. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung.

Bußgeld
Punkte (Flensburg)
Fahrverbot

* Richtwerte nach dem Bußgeldkatalog (BKatV) Stand 2024/2025. Individuelle Abweichungen möglich. Kein Rechtsanwalt — bei konkreten Fragen Anwalt konsultieren.

Bußgeldkatalog 2025/2026: Was Fahrerinnen und Fahrer wissen müssen

Deutschland hat eines der detailliertesten Bußgeldsysteme in Europa. Der Bußgeldkatalog – offiziell Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) – listet für Hunderte von Verstößen exakte Regelsätze auf. Wer als Fahrzeugführer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, sollte die Grundprinzipien kennen: das Punktesystem in Flensburg, die Schwelle zum Fahrverbot und die besonderen Regeln für Fahranfänger in der Probezeit.

Das Punktesystem in Flensburg

Seit der Reform 2014 funktioniert das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg nach einem klaren Stufensystem. Punkte verschwinden nicht automatisch – die Tilgungsfrist beginnt erst mit dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

Punktestand Konsequenz Tilgungsfrist
1–3 Punkte Kein behördliches Tätigwerden 2,5 Jahre (1 Pkt.) / 5 Jahre (2 Pkt.)
4–5 Punkte Verwarnung; freiwilliges Seminar tilgt 1 Punkt 5 Jahre
6–7 Punkte Verwarnung mit Hinweis auf drohenden Entzug (kein Seminar mehr) 5 Jahre
8+ Punkte Führerscheinentzug – kein Ermessen der Behörde 10 Jahre

Fahrverbot: Ab wann und wie lange?

Ein Fahrverbot nach § 25 StVG ist keine strafrechtliche Strafe, sondern eine Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit – es kann 1, 2 oder 3 Monate dauern. Typische Schwellen im Überblick:

  • Geschwindigkeit innerorts: ab 31 km/h zu schnell (1 Monat), ab 61 km/h (2 Monate), ab 71 km/h (3 Monate)
  • Geschwindigkeit außerorts: ab 41 km/h (1 Monat), ab 61 km/h (2 Monate), ab 71 km/h (3 Monate)
  • Qualifiziertes Rotlicht: Ampel länger als 1 Sekunde rot – 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
  • Alkohol 0,5–1,59 ‰: 1 Monat Fahrverbot beim Ersttäter; ab 1,6 ‰ zwingend MPU und Führerscheinentzug
  • Wiederholer: Bei Wiederholung desselben Verstoßes innerhalb eines Jahres kann das Fahrverbot verlängert werden

Wichtig: Ein Fahrverbot kann in seltenen Fällen auf Antrag gegen ein erhöhtes Bußgeld abgewendet werden – das ist jedoch Ermessen der Bußgeldstelle und nicht garantiert. In beruflichen Härtefällen lohnt sich ein Anwalt.

Sonderregeln in der Probezeit

Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren unterliegen strengeren Regeln als erfahrene Fahrer:

  • Alkohol-Nulltoleranz: Jeder Promillewert über 0,0 ist eine Ordnungswidrigkeit (30 € Bußgeld) – plus 2 Jahre Probezeitverlängerung und Pflicht zum Aufbauseminar
  • Cannabis-Nulltoleranz: Trotz der allgemeinen 3,5-ng/ml-Grenze seit April 2024 gilt für Fahranfänger weiterhin das strikte Trennungsgebot
  • A-Verstöße: Schwere Verstöße (Geschwindigkeit ab 21 km/h, Rotlicht, Alkohol, Handy am Steuer) verlängern die Probezeit automatisch um 2 Jahre und erzwingen ein Aufbauseminar
  • Begleitetes Fahren (BF17): Verstöße während des begleiteten Fahrens können zum Entzug der Begleitfahrerlaubnis führen

Was tun nach einem Bußgeldbescheid?

Du hast einen Bußgeldbescheid erhalten? Das ist die richtige Vorgehensweise:

  1. Bescheid genau prüfen: Stimmen Ort, Uhrzeit, Kennzeichen und die vorgeworfene Überschreitung? Fehler im Bescheid – etwa falsches Messgerät oder falsche Messmethode – können zur Aufhebung führen.
  2. 2-Wochen-Frist beachten: Du hast ab Zustellung exakt 14 Tage Zeit, schriftlich Einspruch einzulegen (§ 67 OWiG). Nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
  3. Einspruch abwägen: Bei niedrigem Bußgeld ohne Fahrverbot und ohne Punkte lohnt sich ein Einspruch oft nicht. Bei Fahrverbot, 2 Punkten oder Strafe über 250 € kann ein Anwalt die Beweislage prüfen – Messfotos, Eichzertifikat, Bedienungsnachweis des Geräts.
  4. Anwalt einschalten: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Einspruch einlegen, technische Mängel des Messgeräts geltend machen, eine Einstellung gegen Geldbuße verhandeln oder im Fall eines Fahrverbots einen beruflichen Härtefall geltend machen.

Häufige Fragen zum Bußgeldrechner

▶ Wie genau ist der Bußgeldrechner?

Der Rechner zeigt die Regelsätze nach BKatV – die Standardwerte, die Behörden in unkomplizierten Fällen ansetzen. In der Praxis kann die tatsächliche Strafe höher ausfallen, etwa wenn eine gefährliche Situation entstanden ist, ein Unfall passiert ist oder mehrere Verstöße gleichzeitig vorliegen. Individuelle Faktoren wie ein Geständnis oder besondere Lebensumstände kann der Rechner nicht berücksichtigen.

▶ Wie lange bleiben Punkte in Flensburg gespeichert?

Die Tilgungsfristen richten sich nach der Schwere des Verstoßes: 2,5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt, 5 Jahre für Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten sowie für Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug, 10 Jahre für Straftaten mit Entzug. Die Frist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheids – nicht mit dem Tattag.

▶ Kann ich gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch einlegen?

Ja – jeder Betroffene hat das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich Einspruch einzulegen (§ 67 OWiG). Der Fall wird dann an das Amtsgericht weitergeleitet, das ihn neu beurteilt. Achtung: Das Gericht kann die Strafe auch erhöhen – deshalb sollte ein Einspruch immer gut abgewogen werden, am besten mit einem Anwalt.

▶ Ab wann wird ein Verkehrsverstoß zur Straftat?

Sobald ein Verstoß eine bestimmte Schwelle überschreitet, verlässt er den Bereich der Ordnungswidrigkeit und wird zur Straftat nach StGB oder StVG. Typische Beispiele: Alkohol ab 1,6 Promille (§ 316 StGB: Trunkenheit im Verkehr), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) oder illegale Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Bei Straftaten droht kein Bußgeld, sondern eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe plus zwingender Fahrerlaubnisentzug.

▶ Bekomme ich beim ersten Verstoß immer ein Fahrverbot?

Nein – ein Fahrverbot setzt klare Schwellenwerte voraus. Bei Geschwindigkeit gilt: erst ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts zu schnell. Darunter gibt es nur Bußgeld und ggf. Punkte. Ein qualifiziertes Rotlicht (Ampel länger als 1 Sekunde überfahren) zieht allerdings auch beim ersten Mal 1 Monat Fahrverbot nach sich. Bei Wiederholern kann das Fahrverbot auch unterhalb der Regelgrenzen verhängt werden.

▶ Gilt der Bußgeldkatalog auch für ausländische Fahrzeuge in Deutschland?

Ja – das deutsche Verkehrsrecht gilt für alle Fahrzeuge auf deutschen Straßen, unabhängig vom Zulassungsland. Ausländische Fahrer können von deutschen Behörden unmittelbar zur Zahlung aufgefordert werden. Innerhalb der EU können Bußgeldforderungen dank EU-Richtlinie 2011/82/EU auch grenzüberschreitend vollstreckt werden.

Wurde die Kontrolle schon durchgeführt?

Informiere dich über deine Rechte – von der Aussageverweigerung bis zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.