Alkoholtest bei Verkehrskontrolle: Welche Rechte Sie haben, was freiwillig ist und was bei Atemtest oder weiteren Maßnahmen wichtig wird
Verkehrskontrolle & Auto ✓ Zuletzt geprüft: 21. März 2026

Alkoholtest bei Verkehrskontrolle: Welche Rechte Sie haben, was freiwillig ist und was bei Atemtest oder weiteren Maßnahmen wichtig wird

Aktualisiert: 21. März 2026 Veröffentlicht: 21. Februar 2026 ca. 9 Min. Lesezeit

Alkoholtest 2026: Darf die Polizei Sie zum Pusten zwingen? Alle Promillegrenzen (0,0 / 0,5 / 1,1 / 1. Juristisch geprüft ✓ Aktuell 2026 ✓ Sofort-Hilfe verfügbar.

Bei einer Verkehrskontrolle bittet die Polizei Sie, in ein Röhrchen zu pusten. Was müssen Sie tun, was dürfen Sie ablehnen, und was passiert bei einem positiven Ergebnis? Dieser Artikel erklärt alle rechtlichen Grundlagen, die Grenzwerte und Ihre konkreten Rechte – aktuell für 2026.

Das Wichtigste zuerst: Der Atemalkoholtest an der Straße (in das Vortestgerät pusten) ist freiwillig. Sie können ihn ablehnen. Die Polizei darf Sie nicht zwingen. Erst die Blutentnahme nach richterlicher Anordnung (§ 81a StPO) ist eine verpflichtende Maßnahme.

Die gesetzlichen Promillegrenzen in Deutschland 2026

Das deutsche Verkehrsrecht kennt mehrere Grenzwerte, die unterschiedliche rechtliche Konsequenzen auslösen:

Promillewert Rechtliche Einordnung Rechtsgrundlage Wer betroffen?
0,0 ‰ Nulltoleranz § 24c StVG Fahranfänger, unter 21 Jahre
ab 0,3 ‰ Relative Fahruntüchtigkeit (nur mit Ausfallerscheinungen oder Unfall) § 316 StGB Alle Fahrer
ab 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit (OWi) § 24a Abs. 1 StVG Alle Fahrer ab 21 (kein Probeführerschein)
ab 1,1 ‰ Absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat, auch ohne Ausfallerscheinungen) § 316 StGB Alle Fahrer
ab 1,6 ‰ MPU-Pflicht bei Neuerteilung § 13 FeV Alle Fahrer

Darf die Polizei Sie zum Alkoholtest zwingen?

Dies ist eine der häufigsten Fragen und wird oft falsch beantwortet. Die klare rechtliche Unterscheidung:

Atemalkohol-Vortest (Röhrchen an der Straße)

Der tragbare Atemalkohol-Vortestapparat, in den Sie an der Straße pusten sollen, ist eine freiwillige Maßnahme. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, in dieses Gerät zu pusten. Sie können die Teilnahme ablehnen, ohne dass dies als Schuldeingeständnis gewertet werden darf. Allerdings: Wenn Sie die Teilnahme verweigern und die Polizei andere Anhaltspunkte für Alkoholisierung hat (Geruch, Augen, Fahrweise), wird sie sehr wahrscheinlich eine Blutentnahme anordnen.

Beweissicherer Atemalkoholtest (§ 24a StVG)

Der beweissichere Atemalkoholtest an einem geeichten Gerät (z. B. Dräger Alcotest 9510) auf der Polizeidienststelle ist ab 0,5 ‰ bei einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG rechtlich verwertbar – er erfordert aber Ihre Mitwirkung. In der Praxis ordnen die meisten Polizisten bei Verweigerung direkt die Blutprobe an.

Blutentnahme nach § 81a StPO

Die Blutentnahme ist die einzige zwangsweise durchsetzbare Maßnahme. Sie bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung (§ 81a Abs. 2 StPO). Bei Gefahr im Verzug (z. B. Alkoholabbau während der Wartezeit) kann auch die Staatsanwaltschaft oder ein Polizeibeamter die Anordnung treffen. Die Blutentnahme selbst darf dann mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden – aktiver Widerstand ist strafbar (§ 113 StGB).

Wichtig – Schweigen ist erlaubt, Widerstand nicht: Sie müssen keine Angaben zum Alkoholkonsum machen (Schweigerecht, Art. 2 GG i.V.m. Art. 1 GG). Aber Sie dürfen die Blutentnahme nach rechtmäßiger Anordnung nicht körperlich verhindern. Legen Sie Widerspruch gegen die Maßnahme ein, fügen Sie sich aber der Entnahme.

Strafen bei Alkohol am Steuer: Die Tabelle

Promille Ersttäter Wiederholungstäter Führerschein
0,5–0,79 ‰ (OWi) 500 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte 1.000 € + 3 Monate Fahrverbot + 2 Punkte Bleibt (Fahrverbot)
0,8–1,09 ‰ (OWi) 1.000 € + 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte 2.000 € + 3 Monate Fahrverbot + 2 Punkte Bleibt (Fahrverbot)
ab 1,1 ‰ (Straftat § 316 StGB) Geldstrafe (Tagessätze) oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr Höhere Geldstrafe oder Freiheitsstrafe Entzug + Sperrfrist
ab 1,6 ‰ Straftat + MPU-Pflicht vor Neuerteilung Straftat + MPU-Pflicht Entzug + mind. 6 Monate Sperrfrist
0,0 ‰ (Fahranfänger, § 24c StVG) 250 € + Aufbauseminar + Probezeitverlängerung 500 € + erneutes Aufbauseminar + ggf. MPU Bleibt (außer bei § 316 StGB)

Ablauf einer Alkoholkontrolle: Was passiert Schritt für Schritt?

  1. Anhaltezeichen: Polizeibeamte halten Sie an – bleiben Sie ruhig, halten Sie an der nächsten sicheren Stelle an.
  2. Routinefragen: Führerschein, Fahrzeugschein, Versicherungsnachweis – diese müssen Sie vorzeigen (§ 4 FZV).
  3. Alkoholverdacht: Bei Alkoholgeruch, geröteten Augen oder unsicherem Verhalten kann der Beamte einen Atemtest anbieten. Dieser ist freiwillig.
  4. Vortest positiv oder verweigert: Die Polizei ordnet in der Regel eine Blutentnahme an und begleitet Sie zur Dienststelle oder zum Arzt.
  5. Blutentnahme: Ein Arzt entnimmt zwei Blutproben (Doppelbestimmung). Eine Probe kann auf Antrag für Sie aufbewahrt werden.
  6. Führerschein: Ab 1,6 ‰ oder bei § 316 StGB wird der Führerschein vorläufig sichergestellt.
  7. Protokoll: Sie erhalten in der Regel eine Kopie des Protokolls. Unterschreiben Sie nichts, ohne es gelesen zu haben.

Atemtest vs. Blutprobe: Die Unterschiede im Überblick

Kriterium Atemalkohol-Vortest Beweissicherer Atemtest Blutprobe
Freiwilligkeit Ja, freiwillig Weitgehend freiwillig Zwangsdurchsetzbar nach § 81a StPO
Beweisbarkeit Nur Anfangsverdacht Beweiskräftig bei OWi Goldstandard, gerichtsfest
Anfechtbarkeit Kaum relevant Messtoleranz (§ 24a StVG) Gegengutachten möglich (Probe 2)
Umrechnung mg/l Atemluft mg/l Atemluft (0,25 mg/l = 0,5 ‰) ‰ Blutalkohol (BAK)

MPU bei Alkohol: Wann wird sie angeordnet?

Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) bei Alkohol ist strenger geregelt als bei Cannabis. Nach § 13 FeV wird eine MPU zwingend angeordnet bei:

  • 1,6 ‰ oder mehr bei einer Fahrt (absolute Grenze, § 13 S. 1 Nr. 2c FeV)
  • Wiederholter Trunkenheitsfahrt (zwei oder mehr § 316 StGB oder § 24a StVG Verstöße)
  • Trunkenheitsfahrt + Alkohol- oder Drogenproblematik
  • Alkohol + andere Drogen kombiniert

Wer die MPU verweigert oder nicht besteht, verliert den Führerschein endgültig bis zur erfolgreichen MPU-Wiederholung. Die MPU bei Alkohol ist besonders anspruchsvoll – sie verlangt in der Regel eine mindestens einjährige Abstinenz, nachgewiesen durch Haaranalysen und regelmäßige Blutkontrollen (CDT, GGT, MCV).

Ihre Rechte bei der Alkoholkontrolle: 8-Punkte-Übersicht

  1. Schweigerecht: Keine Pflicht, Angaben zu Trinkmengen oder -zeiten zu machen.
  2. Vortest ablehnen: Den Röhrchen-Vortest können Sie ohne Konsequenzen ablehnen.
  3. Anwalt verlangen: Sie haben das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren, bevor Sie Aussagen machen.
  4. Blutprobe-Protokoll: Verlangen Sie eine Kopie des Blutentnahme-Protokolls und der Messergebnisse.
  5. Gegengutachten: Beantragen Sie die Aufbewahrung der zweiten Blutprobe für ein eventuelles Gegengutachten.
  6. Messprotokoll prüfen: Das Atemtestgerät muss geeicht und das Protokoll ordnungsgemäß sein – Fehler können zur Unverwertbarkeit führen.
  7. Kein § 136a StPO: Einschüchterung, Täuschung oder Ermüdung als Beweismittel sind verboten.
  8. Widerspruch: Legen Sie direkt am Tag des Vorfalls schriftlich Widerspruch gegen Maßnahmen ein, die Sie für rechtswidrig halten – ohne aktiven Widerstand zu leisten.

Gerichtsurteile zum Alkoholtest bei Verkehrskontrollen

BGH 4 StR 432/17 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰

Der Bundesgerichtshof bestätigte in ständiger Rechtsprechung: Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 ‰ liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor – unabhängig von tatsächlichen Ausfallerscheinungen. Dieser Wert ist medizinisch-empirisch begründet und gilt als unwiderlegliche gesetzliche Vermutung. Ein Gegenbeweis durch besonders geübte Trinker ist nicht möglich.

BVerfG 2 BvR 784/08 – Freiwilligkeit des Atemtests und nemo tenetur

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare" (niemand muss sich selbst belasten) auch im Straßenverkehrsrecht. Niemand ist verpflichtet, aktiv an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Der freiwillige Atemtest-Vortest darf nicht unter Androhung rechtlicher Nachteile erzwungen werden. Unterschied: Die Duldung einer Blutentnahme nach § 81a StPO ist keine aktive Mitwirkung und daher zulässig.

OLG Hamm 4 RBs 37/22 – Verwertbarkeit bei Messfehlern

Das Oberlandesgericht Hamm entschied: Messergebnisse des Atemalkoholtests sind unverwertbar, wenn das verwendete Gerät nicht ordnungsgemäß geeicht war oder das Messprotokoll wesentliche Mängel aufweist. Verteidiger können die Eichbescheinigung und das Gerätewartungsprotokoll anfordern. Bei festgestellten Mängeln kann ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erzwungen werden.

7 praktische Tipps bei einer Alkoholkontrolle

  1. Ruhig bleiben: Nervosität wird leicht als Schuldeingeständnis interpretiert. Verhalten Sie sich kooperativ und ruhig.
  2. Schweigerecht nutzen: „Ich mache keine Angaben" ist Ihre stärkste Waffe. Weder zu Trinkmenge noch zu Fahrtdauer müssen Sie Aussagen machen.
  3. Vortest ablehnen: Der freiwillige Atemvortest an der Straße nützt Ihnen nichts – er kann nur schaden. Lehnen Sie höflich aber bestimmt ab.
  4. Bei Blutentnahme kooperieren: Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand gegen eine rechtmäßig angeordnete Blutentnahme. Das würde die Situation erheblich verschlimmern.
  5. Zweite Probe sichern: Bestehen Sie auf Aufbewahrung der zweiten Blutprobe. Diese ist für ein späteres Gegengutachten unverzichtbar.
  6. Sofort Anwalt: Beauftragen Sie innerhalb von 24 Stunden einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Bei höheren Promillewerten kann ein Anwalt Messtoleranz, Eichung und Protokollfehler überprüfen.
  7. Keine Eile beim Einspruch: Sie haben 2 Wochen Zeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Nutzen Sie diese Zeit für eine anwaltliche Prüfung.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Der Atemalkohol-Vortest an der Straße ist freiwillig. Sie können die Teilnahme ablehnen. Die Polizei wird bei Ablehnung und Alkoholverdacht in der Regel eine Blutentnahme anordnen.
Die Blutentnahme kann nach Anordnung (§ 81a StPO) mit Zwang durchgesetzt werden. Aktiver Widerstand ist strafbar (§ 113 StGB). Legen Sie Widerspruch zu Protokoll und beauftragen Sie einen Anwalt.
Bei 0,5 bis 1,09 Promille gibt es Fahrverbot (1–3 Monate), aber keinen Entzug. Ab 1,1 Promille (§ 316 StGB) wird der Führerschein entzogen. Mindest-Sperrfrist 6 Monate, ab 1,6 Promille zusätzlich MPU-Pflicht.
Ja. Überprüfbar sind: Eichgültigkeit, Messprotokoll, Wartezeit (10–20 Min. vor Messung), Messtoleranz (§ 24a StVG). Bei der Blutprobe ist ein Gegengutachten mit der zweiten Probe möglich.
Zwingend bei: 1,6 Promille oder mehr (§ 13 S. 1 Nr. 2c FeV), wiederholten Trunkenheitsfahrten, Alkohol kombiniert mit anderen Drogen. MPU verlangt typischerweise mindestens ein Jahr nachgewiesene Abstinenz.
Bei positivem Vortest und angeordneter Blutentnahme wird das Fahrzeug in der Regel sichergestellt. Ab 1,6 Promille oder bei § 316 StGB wird der Führerschein vorläufig sichergestellt. Bei negativem Ergebnis können Sie weiterfahren.

Gesetzestexte & rechtliche Grundlagen

Relevante Gerichtsurteile

Gericht Datum Aktenzeichen Bedeutung
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Dieser Artikel wurde sorgfältig recherchiert und juristisch überprüft. Die Informationen sind zu Bildungszwecken gedacht und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt. Dein Fall könnte anders liegen.

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