Romberg-Test ablehnen: Müssen Sie bei einer Cannabis- oder Drogenkontrolle diesen Test machen und was kann eine Verweigerung bedeuten
Cannabis & Führerschein ✓ Zuletzt geprüft: 21. März 2026

Romberg-Test ablehnen: Müssen Sie bei einer Cannabis- oder Drogenkontrolle diesen Test machen und was kann eine Verweigerung bedeuten

Aktualisiert: 21. März 2026 Veröffentlicht: 20. Februar 2026 ca. 8 Min. Lesezeit

Muss ich den Romberg-Test bei einer Polizeikontrolle machen? Nein – der Test ist freiwillig. Erfah. Juristisch geprüft ✓ Aktuell 2026 ✓ Sofort-Hilfe verfügbar.

Der Romberg-Test ist eine der häufigsten Nüchternheitsprüfungen, die Polizeibeamte bei Verkehrskontrollen einsetzen. Viele Autofahrer wissen nicht, dass dieser Test grundsätzlich freiwillig ist – und dass eine Ablehnung rechtlich zulässig sein kann. In diesem Artikel erfahren Sie, was der Romberg-Test genau ist, welche gesetzlichen Grundlagen gelten, was bei Ablehnung passiert und wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen.

Was ist der Romberg-Test?

Der Romberg-Test ist ein neurologischer Koordinationstest, der ursprünglich aus der Medizin stammt. Bei der Polizeikontrolle wird er als sogenannter Feldnüchternheitstest eingesetzt. Der Ablauf:

  • Sie stehen aufrecht mit geschlossenen Augen und zusammengelegten Füßen
  • Die Arme werden waagerecht ausgestreckt, Kopf leicht nach hinten geneigt
  • Sie sollen innerlich bis 30 zählen und dann signalisieren, wenn Sie meinen, 30 Sekunden vergangen sind
  • Beamte beobachten dabei Gleichgewicht, Körperschwanken und die Zeitschätzung

Cannabis beeinflusst das Zeitgefühl – unter THC-Einfluss schätzen Betroffene 30 Sekunden häufig zu kurz ein (sogenannte Zeitraffung). Alkohol hingegen bewirkt oft eine Zeitverlängerung. Polizeibeamte nutzen dies als Indiz für eine mögliche Beeinflussung.

Gesetzliche Grundlage: Ist der Test Pflicht?

Hier liegt der entscheidende Punkt: Der Romberg-Test ist keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmaßnahme. Die Rechtsgrundlagen im Überblick:

§ 81a StPO – Körperliche Untersuchung des Beschuldigten: Die Entnahme von Blutproben und körperliche Untersuchungen durch einen Arzt können angeordnet werden – aber nur durch einen Richter oder bei Gefahr im Verzug durch die Staatsanwaltschaft. Ein freiwilliger Feldtest wie der Romberg-Test fällt nicht darunter.

§ 163b StPO – Identitätsfeststellung: Die Polizei darf zur Identitätsfeststellung tätig werden, aber körperliche Koordinationstests gehören nicht zu den danach erlaubten Maßnahmen.

§ 36 StVO – Anhalten und Kontrollieren: Beamte dürfen Sie anhalten und nach Führerschein und Fahrzeugpapieren fragen. Ein Romberg-Test ist jedoch keine nach §36 StVO verpflichtende Maßnahme.

§ 24a StVG – Ordnungswidrigkeiten: Das Fahren unter Cannabis-Einfluss (ab 3,5 ng/ml THC im Blut gemäß CanG 2024) ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Nachweis muss aber durch eine Blutprobe erfolgen – nicht durch einen Feldtest allein.

Fazit: Der Romberg-Test ist ein freiwilliger Test. Es gibt keine gesetzliche Norm, die Sie zur Durchführung verpflichtet.

Ihre Rechte: Dürfen Sie den Romberg-Test ablehnen?

Ja – grundsätzlich dürfen Sie den Romberg-Test ablehnen. Das Recht, sich nicht selbst zu belasten, ist ein fundamentales Recht im deutschen Rechtssystem. Es leitet sich aus dem nemo-tenetur-Grundsatz ab: Niemand muss gegen sich selbst aussagen oder aktiv zur eigenen Überführung beitragen.

Konkret bedeutet das:

  • Sie müssen den Romberg-Test nicht durchführen
  • Ihre Verweigerung darf nicht als Schuldgeständnis gewertet werden
  • Polizeibeamte dürfen Sie nicht zwingen, den Test durchzuführen
  • Eine Ablehnung ist keine Ordnungswidrigkeit und hat keine direkten Bußgeldfolgen
Wichtig: Das Ablehnen des Romberg-Tests kann jedoch dazu führen, dass Beamte aufgrund anderer Beobachtungen (Geruch, Augenbild, Sprache, Fahrweise) eine Blutprobe anordnen lassen. Die Ablehnung beseitigt den Anfangsverdacht nicht automatisch.

Was passiert, wenn Sie den Test ablehnen?

Beamte haben auch ohne Romberg-Test weitere Möglichkeiten:

  1. Beobachtung weiterer Anzeichen: Gerötete Augen, verlangsamte Reaktion, Cannabis-Geruch, Pupillengröße – all das kann als Indiz gewertet werden
  2. Pupillenlichttest und Gehtest: Weitere freiwillige Tests, die ebenfalls abgelehnt werden können
  3. Speicheltest: Ein Drogenvortest per Speichelprobe kann angeboten werden – auch dieser ist freiwillig, aber ein positives Ergebnis verstärkt den Verdacht erheblich
  4. Blutprobe: Bei hinreichendem Anfangsverdacht kann ein Richter eine Blutprobe anordnen (§ 81a StPO). Bei Gefahr im Verzug auch die Staatsanwaltschaft oder – in der Praxis häufig – die Polizei selbst (umstrittene Praxis)

Vergleich: Romberg-Test vs. andere Feldtests

Test Freiwillig? Nachweiskraft Indiziert auf
Romberg-Test Ja Gering (nur Indiz) Cannabis, Alkohol
Pupillenlichttest Ja Mittel Cannabis, Stimulanzien
Speichelvortest Ja Mittel (Vortest) Verschiedene Substanzen
Atemalkoholtest Ja (vorläufig) Mittel (Vortest) Alkohol
Blutprobe (§81a StPO) Nein (bei Anordnung) Hoch (Beweismittel) Alle Substanzen

Romberg-Test und Cannabis: Was gilt seit dem CanG 2024?

Mit dem Cannabisgesetz (CanG) vom April 2024 wurde der THC-Grenzwert im Straßenverkehr auf 3,5 ng/ml THC im Blutserum festgesetzt. Darunter gilt kein strafrechtlich relevanter Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit als nachgewiesen – sofern keine weiteren Auffälligkeiten vorliegen.

Das bedeutet für die Praxis:

  • Ein positiver Romberg-Test allein reicht nicht für eine Verurteilung
  • Entscheidend ist der Blutwert – nur dieser ist ein rechtlich verwertbares Beweismittel
  • Auch ein THC-Wert über 3,5 ng/ml führt nicht automatisch zum Führerscheinentzug – es kommt auf den Einzelfall an

Gerichtsurteile zur Freiwilligkeit von Feldtests

OVG Münster, Beschluss vom 22.11.2021 (16 B 776/21): Das Gericht bestätigte, dass Feldnüchternheitstests freiwillig sind und die bloße Verweigerung eines Feldtests keinen hinreichenden Tatverdacht begründen kann, der allein eine Blutentnahme rechtfertigt.

BVerfG, Beschluss vom 28.07.2008 (2 BvR 784/08): Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass die Anordnung einer Blutentnahme einen tatsächlichen Anfangsverdacht voraussetzt. Vage Vermutungen oder allgemeine Kontrollen ohne konkrete Auffälligkeiten genügen nicht.

BGH, Urteil vom 15.03.2018 (4 StR 432/17): Der BGH stellte klar, dass Feldtestergebnisse zwar als Indiz herangezogen werden können, aber kein eigenständiges Beweismittel darstellen. Ausschlaggebend bleibt die toxikologische Auswertung der Blutprobe.

7 praktische Tipps bei einer Verkehrskontrolle

  1. Ruhe bewahren: Nervosität kann selbst bei Nüchternheit wie Auffälligkeit wirken. Atmen Sie tief durch.
  2. Dokumente bereithalten: Führerschein und Fahrzeugschein aushändigen – das ist Pflicht. Alles andere ist freiwillig.
  3. Höflich aber bestimmt ablehnen: "Ich möchte den Test nicht durchführen und mache von meinem Recht, dazu zu schweigen, Gebrauch." – sachlich und ohne Konfrontation.
  4. Nichts zugeben: Keine Angaben über Cannabiskonsum, auch keine partielle Einräumung ("Ich habe gestern Abend..."). Schweigen ist Ihr Recht.
  5. Anwalt hinzuziehen: Bei ernsthaftem Verdacht und drohender Blutentnahme: Anwalt anrufen, bevor Sie weitere Aussagen machen.
  6. Blutentnahme nicht behindern: Wenn eine richterlich angeordnete Blutentnahme ansteht, widerstehen Sie nicht physisch – das ist strafbar (§ 113 StGB).
  7. Alles dokumentieren: Notieren Sie danach Uhrzeit, Ort, Namen der Beamten, genaue Abläufe – das ist für eine spätere Verteidigung wichtig.

Wann sollten Sie einem Anwalt konsultieren?

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht sollte hinzugezogen werden, wenn:

  • Eine Blutprobe entnommen wurde
  • Ihnen eine Ordnungswidrigkeit nach §24a StVG oder eine Straftat vorgeworfen wird
  • Ihr Führerschein sichergestellt wurde
  • Sie unsicher sind, ob der Anfangsverdacht rechtmäßig war

Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Blutentnahme ist ein wichtiger Verteidigungsansatz: War kein Richter einbezogen und lag keine echte Gefahr im Verzug vor, könnte ein Beweisverwertungsverbot für die Blutprobe in Betracht kommen.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Der Romberg-Test ist ein freiwilliger Feldnüchternheitstest. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Sie zur Teilnahme verpflichtet. Sie können den Test höflich, aber bestimmt ablehnen.
Die bloße Ablehnung ist keine Ordnungswidrigkeit und zieht kein direktes Bußgeld nach sich. Allerdings können Beamte aufgrund anderer Beobachtungen (Geruch, Augenbild, Fahrweise) dennoch eine Blutprobe veranlassen.
Allein gar nichts. Feldtestergebnisse sind nur Indizien und kein eigenständiges Beweismittel vor Gericht. Einzig die toxikologische Auswertung einer Blutprobe ist ein rechtlich verwertbarer Beweis.
Seit dem Cannabisgesetz 2024 gilt ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum für Ordnungswidrigkeiten nach §24a StVG. Unterhalb dieses Wertes ist kein strafrechtlich relevanter Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit nachgewiesen – sofern keine weiteren Auffälligkeiten vorliegen.
Grundsätzlich ist für eine Blutentnahme nach §81a StPO ein Richter zuständig. Bei "Gefahr im Verzug" können auch Staatsanwaltschaft oder Polizei anordnen. Diese Ausnahme wird in der Praxis häufig angewendet – ihre Rechtmäßigkeit kann ein Anwalt im Nachhinein prüfen lassen.
Ja, sobald eine Blutprobe entnommen wurde oder Ihnen ein Bußgeld oder Fahrverbot droht. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob der Anfangsverdacht ausreichend war und ob ein Beweisverwertungsverbot für die Blutprobe infrage kommt.

Gesetzestexte & rechtliche Grundlagen

Relevante Gerichtsurteile

Gericht Datum Aktenzeichen Bedeutung
OVG Münster 2021-11-22
BVerfG 2008-07-28
BGH 2018-03-15
RRbK

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