Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 gilt im deutschen Straßenverkehr ein fester THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Dieser Wert ist für alle Autofahrer entscheidend – egal ob gelegentlicher oder regelmäßiger Cannabiskonsument. In diesem Artikel erfahren Sie, was dieser Grenzwert bedeutet, wie THC gemessen wird, wie lange es im Blut nachweisbar ist und welche rechtlichen Konsequenzen eine Überschreitung hat.
Was bedeutet der Grenzwert von 3,5 ng/ml?
Der Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum ist der gesetzlich festgelegte Schwellenwert für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz). Er wurde vom Gesetzgeber auf Basis wissenschaftlicher Studien festgelegt, die zeigen, dass ab diesem Wert eine potenzielle Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit möglich ist.
Wichtig zu verstehen:
- Unterhalb von 3,5 ng/ml: Keine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG – sofern keine weiteren Auffälligkeiten vorliegen (z.B. Fahrtüchtigkeitsmängel, Kombination mit Alkohol)
- Ab 3,5 ng/ml: Ordnungswidrigkeit – Bußgeld, Fahrverbot, Punkte in Flensburg
- Strafrecht: Bei gleichzeitiger Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit oder bei Berufskraftfahrern können strengere Regeln gelten
Gesetzliche Grundlage: § 24a StVG
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Speicheltest bei Cannabis-Kontrolle: Müssen Sie mitmachen und was ein positives Ergebnis wirklich bedeutet15 Min. LesezeitDie Rechtsgrundlage für den THC-Grenzwert ist § 24a Abs. 1a StVG, eingefügt durch das Cannabisgesetz (CanG) vom 1. April 2024. Der Wortlaut sieht vor:
Wer ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt und dabei einen THC-Gehalt von 3,5 ng/ml oder mehr im Blutserum aufweist, handelt ordnungswidrig – unabhängig davon, ob eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nachgewiesen werden kann.
Vor dem CanG 2024 galt ein wissenschaftlich umstrittener Grenzwert von 1,0 ng/ml, der von verschiedenen Gerichten als unverhältnismäßig kritisiert wurde. Der neue Wert von 3,5 ng/ml orientiert sich an vergleichbaren europäischen Regelungen.
Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen:
- Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige: Für sie gilt ein absolutes Nulltoleranz-Gebot – jeder nachweisbare THC-Gehalt ist eine Ordnungswidrigkeit
- Berufskraftfahrer (LKW, Bus): Können zusätzlich berufsrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sein
- THC + Alkohol: Kombination ist auch unterhalb der jeweiligen Einzelgrenzwerte strafbar (§ 24a Abs. 3 StVG)
Wie wird THC im Blut gemessen?
Die Messung erfolgt in einem akkreditierten Labor aus einer Blutprobe. Der Ablauf:
- Blutentnahme durch einen Arzt: Angeordnet nach § 81a StPO bei hinreichendem Verdacht. Die Entnahme erfolgt üblicherweise in einer Polizeidienststelle oder Klinik
- Laboranalyse (GC-MS oder LC-MS/MS): Die Gaschromatographie-Massenspektrometrie ist die Standardmethode für forensisch verwertbare Ergebnisse
- Messung im Blutserum: Das Serum wird vom Vollblut getrennt – THC-Werte im Serum liegen typischerweise etwa 1,4-fach höher als im Vollblut
- Bestimmung von THC und THC-COOH: Das Labor misst sowohl aktives THC (psychoaktiv) als auch den Metaboliten THC-COOH (Abbauprodukt, kein Rauschindikator)
Wie lange ist THC im Blut nachweisbar?
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Alkoholtest bei Verkehrskontrolle: Welche Rechte Sie haben, was freiwillig ist und was bei Atemtest oder weiteren Maßnahmen wichtig wird9 Min. LesezeitDas ist eine der häufigsten Fragen – und die Antwort ist komplex, da sie stark vom individuellen Konsumverhalten abhängt:
| Konsumtyp | THC im Blutserum (ng/ml) | Nachweisbar bis ca. |
|---|---|---|
| Einmalkonsum | Fällt schnell unter 3,5 ng/ml | 3–6 Stunden nach Konsum |
| Gelegentlicher Konsum (1–2x/Woche) | Kann 12–24 Std. über 3,5 ng/ml bleiben | Bis zu 2 Tage |
| Regelmäßiger Konsum (täglich) | Speicherung im Fettgewebe, langsamer Abbau | Bis zu 7 Tage oder länger |
| Chronischer Konsum (jahrelang täglich) | Kann auch nach Abstinenz über 3,5 ng/ml liegen | Bis zu 30 Tage |
Wichtig: Die Nachweisbarkeit im Urin (THC-COOH) ist deutlich länger als im Blutserum – ein positiver Urintest bedeutet nicht, dass der Blutserum-Wert über 3,5 ng/ml liegt. Für die strafrechtliche Beurteilung zählt ausschließlich der Blutserumwert.
THC und Alkohol: Die gefährliche Kombination
Wer gleichzeitig Cannabis und Alkohol konsumiert und dann Auto fährt, riskiert auch dann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat, wenn die Einzelwerte unter den jeweiligen Grenzwerten liegen. § 24a Abs. 3 StVG regelt die Mischintoxikation ausdrücklich:
- THC unter 3,5 ng/ml + Alkohol unter 0,5 Promille = trotzdem Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 3 StVG bei gleichzeitigem Nachweis beider Substanzen
- Bei nachweisbarer Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigung durch die Kombination: mögliche Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr)
Welche Konsequenzen drohen bei Überschreitung?
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Romberg-Test ablehnen: Müssen Sie bei einer Cannabis- oder Drogenkontrolle diesen Test machen und was kann eine Verweigerung bedeuten8 Min. Lesezeit| Situation | Rechtsgrundlage | Sanktion |
|---|---|---|
| THC ≥ 3,5 ng/ml, Erstverstoß | § 24a Abs. 1a StVG | 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt |
| THC ≥ 3,5 ng/ml, Wiederholungsfall | § 24a Abs. 1a StVG | 1.000–1.500 € Bußgeld, 3 Monate Fahrverbot, 1 Punkt |
| THC + Alkohol (Mischintoxikation) | § 24a Abs. 3 StVG | 1.000 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt |
| Fahrtüchtigkeitsmangel + THC | § 316 StGB | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Führerscheinentzug |
| Fahranfänger/unter 21: jeder Nachweis | § 24c StVG analog | 250 € Bußgeld, Probezeitverlängerung, Aufbauseminar |
Kann der Führerschein dauerhaft entzogen werden?
Ein einmaliger Verstoß führt in der Regel nicht zum dauerhaften Führerscheinentzug, sondern nur zu einem temporären Fahrverbot. Kritisch wird es, wenn:
- Wiederholte Verstöße innerhalb kurzer Zeit vorliegen
- Gleichzeitig § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) verwirklicht wurde
- Die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnet – dies kann passieren, wenn regelmäßiger Cannabiskonsum vermutet wird oder der THC-Wert sehr hoch war
- Der THC-Wert so deutlich über dem Grenzwert lag, dass Zweifel an der Fahreignung bestehen
Die MPU ("Idiotentest") kann zur dauerhaften Entziehung der Fahrerlaubnis führen, wenn Betroffene keine stabile Abstinenz oder kontrolliertes Konsumverhalten nachweisen können.
Gerichtsurteile zum THC-Grenzwert
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Blutentnahme bei Verkehrskontrolle: Wann sie angeordnet werden kann, welche Rechte Sie haben und was bei Drogen- oder Alkoholverdacht gilt9 Min. LesezeitBVerfG, Beschluss vom 21.12.2004 (1 BvR 2652/03): Das Bundesverfassungsgericht bestätigte, dass ein THC-Grenzwert im Straßenverkehr grundsätzlich verfassungsgemäß ist, betonte aber, dass der Grenzwert eine tatsächliche Beeinträchtigungsgefahr widerspiegeln muss. Dieses Urteil war Anlass für die spätere Reform auf 3,5 ng/ml.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.09.2021 (Ss BS 61/21): Das OLG stellte klar, dass allein ein positiver Speichelvortest keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Blutentnahme begründet – es müssen weitere Indizien für eine Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigung vorliegen.
BGH, Urteil vom 14.02.2023 (4 StR 361/22): Der BGH präzisierte, dass bei § 316 StGB neben dem THC-Nachweis eine tatsächliche Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigung nachgewiesen werden muss. Der reine Grenzwert genügt für eine Straftat nicht – anders als bei der Ordnungswidrigkeit.
Was tun, wenn Sie über dem Grenzwert lagen?
Wenn bereits eine Blutprobe entnommen wurde und ein Ergebnis über 3,5 ng/ml vorliegt, sollten Sie folgende Schritte beachten:
- Keinen voreiligen Geständnissen zustimmen: Machen Sie keine Angaben zur Sache ohne anwaltlichen Rat
- Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen: Ein Spezialist kann das Messergebnis, die Rechtmäßigkeit der Blutentnahme und den Bescheid auf Fehler prüfen
- Messergebnis prüfen lassen: Laborwerte können Fehler enthalten – Gegengutachten sind möglich, wenn die Blutprobe korrekt aufbewahrt wurde
- Einspruch einlegen: Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden
- MPU proaktiv vorbereiten: Falls eine MPU droht, frühzeitig Beratung suchen und ggf. Abstinenznachweise aufbauen
Häufige Missverständnisse zum THC-Grenzwert
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Taschenlampe in die Augen bei Polizeikontrolle: Ihre Rechte 20268 Min. LesezeitMythos 1: "Nach 24 Stunden bin ich sicher unter dem Grenzwert."
Falsch – bei regelmäßigem Konsum kann der Wert deutlich länger über 3,5 ng/ml liegen. Individuelle Unterschiede (Körpergewicht, Stoffwechsel, Konsumart) spielen eine große Rolle.
Mythos 2: "Der Speicheltest war negativ, also kann mir nichts passieren."
Falsch – Speicheltests sind Vortests ohne Beweiskraft. Ein negativer Speicheltest schützt nicht vor einer Blutprobe, wenn andere Anzeichen vorliegen.
Mythos 3: "Medizinisches Cannabis ist vom Grenzwert ausgenommen."
Falsch – auch bei medizinischer Verschreibung gilt der 3,5 ng/ml-Grenzwert. Allerdings können Betroffene mit einem Arztzeugnis in bestimmten Fällen eine Ausnahme beim Fahreignungsnachweis geltend machen.
Mythos 4: "Ich war nüchtern – der Wert muss falsch sein."
Nicht automatisch. THC speichert sich im Fettgewebe und wird schrittweise wieder freigesetzt. Bei regelmäßigem Konsum kann der Blutwert auch Tage nach dem letzten Konsum über dem Grenzwert liegen.