Sie werden von der Polizei angehalten und der Beamte fragt nach Drogenkonsum. Was müssen Sie sagen? Was dürfen Sie ablehnen? Und was sind diese „Ausfallerscheinungen", auf die Polizisten achten? Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie Sie bei einer Drogenkontrolle mit Cannabisbezug rechtssicher reagieren – ohne sich selbst zu belasten.
Was passiert bei einer Drogenkontrolle?
Polizeibeamte können Fahrzeuge nach § 36 StVO anlassen und kontrollieren. Besteht der Verdacht auf Drogenkonsum, läuft eine Drogenkontrolle typischerweise in diesen Schritten ab:
- Sichtprüfung durch den Beamten: Geruch nach Cannabis, gerötete Augen, verlangsamte Sprache, veränderte Pupillen
- Befragung: „Haben Sie etwas konsumiert?" – Sie müssen darauf nicht antworten
- Angebot eines Feldnüchternheitstests: Romberg-Test, Finger-Nase-Test, Gehtest – alles freiwillig
- Angebot eines Speichel- oder Urintests: Freiwillig und kein rechtlich verwertbarer Beweis
- Bei hinreichendem Verdacht: Anordnung einer Blutprobe nach § 81a StPO durch Polizei (bei Gefahr im Verzug) oder Richter
Entscheidend: Die meisten Tests in den Schritten 2–4 sind freiwillig. Nur die Blutprobe nach § 81a StPO kann bei ausreichendem Verdacht angeordnet werden.
Darf ich den Urintest verweigern?
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Speicheltest bei Cannabis-Kontrolle: Müssen Sie mitmachen und was ein positives Ergebnis wirklich bedeutet15 Min. LesezeitJa. Der Urintest bei einer Polizeikontrolle ist grundsätzlich freiwillig. Es gibt keine gesetzliche Norm, die Sie zur Abgabe einer Urinprobe verpflichtet. Der Urintest dient nur als Vortest und hat vor Gericht keine Beweiskraft.
Was der Urintest misst: Er sucht nach THC-COOH, dem Abbauprodukt von THC. Dieses ist im Urin deutlich länger nachweisbar als aktives THC im Blutserum – teilweise Wochen nach dem letzten Konsum. Ein positiver Urintest sagt daher nichts darüber aus, ob der strafrechtlich relevante Blutserumwert von 3,5 ng/ml aktuell überschritten ist.
Was sind Ausfallerscheinungen und wie erkennt die Polizei sie?
Ausfallerscheinungen (auch: „Fahrtüchtigkeitsmängel") sind körperliche oder koordinative Anzeichen, die auf eine Drogenbeeinträchtigung hindeuten können. Polizeibeamte sind speziell geschult, diese zu erkennen und zu dokumentieren. Typische Ausfallerscheinungen bei Cannabis:
| Merkmal | Was Beamte beobachten | Rechtliche Bedeutung |
|---|---|---|
| Augen | Gerötete Bindehaut, erweiterte Pupillen, verringerte Lichtreaktion, glasiger Blick | Indiz für mögliche Beeinträchtigung |
| Sprache | Verlangsamte, undeutliche oder monotone Aussprache | Indiz |
| Motorik | Schwanken beim Stehen, unsicherer Gang, zitternde Hände | Indiz – verstärkt Tatverdacht |
| Geruch | Typischer Cannabis-Geruch am Körper, in der Kleidung oder im Fahrzeug | Indiz – kein Beweis für aktuellen Konsum |
| Reaktion/Verhalten | Verlangsamte Reaktion, ungewöhnlich ruhig oder nervös, desorganisiert | Indiz |
| Fahrweise | Schlangenlinien, zu langsam fahren, verzögerte Reaktion – wurde oft dashcam-dokumentiert | Stärkstes Indiz – kann § 316 StGB begründen |
Wichtig: Ausfallerscheinungen allein begründen in der Regel noch keine Straftat, können aber den Anfangsverdacht für eine Blutprobe rechtfertigen und – zusammen mit einem erhöhten THC-Blutserumwert – zur Strafbarkeit nach § 316 StGB führen.
Was dürfen Polizeibeamte tun – und was nicht?
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- Sie anhalten und nach Fahrzeugpapieren fragen (§ 36 StVO)
- Das Fahrzeuginnere visuell einsehen (ohne Durchsuchung)
- Sie nach Ihrem Namen und Ihrer Adresse fragen
- Bei Verdacht: Feldnüchternheitstests anbieten (freiwillig)
- Bei hinreichendem Verdacht: eine Blutprobe anordnen (§ 81a StPO) oder veranlassen
- Fahrzeug durchsuchen, wenn ein konkreter Verdacht auf mitgeführte Drogen besteht
Was Polizeibeamte NICHT dürfen:
- Sie zwingen, einen Urintest oder Speicheltest durchzuführen
- Sie zwingen, Feldnüchternheitstests zu machen
- Ohne Anfangsverdacht eine Blutprobe anordnen
- Ihre Ablehnung eines Vortests als Schuldgeständnis werten
- Das Fahrzeug ohne Verdachtsgrundlage durchsuchen
Was müssen Sie sagen – und was nicht?
Viele Menschen glauben, sie müssten bei einer Polizeikontrolle alle Fragen beantworten. Das ist falsch. Ihre Schweige- und Aussageverweigerungsrechte sind fundamental:
Pflichten (müssen Sie erfüllen):
- Fahrzeugpapiere und Führerschein vorzeigen
- Namen und Anschrift nennen (§ 111 OWiG)
- Im Fahrzeug bleiben, bis Sie aufgefordert werden auszusteigen
Rechte (dürfen Sie in Anspruch nehmen):
- Keine Angaben zum Drogenkonsum machen
- Keine Angaben darüber machen, wann oder wie viel Sie konsumiert haben
- Alle freiwilligen Tests (Urin, Speichel, Feldnüchternheit) ablehnen
- Einen Anwalt anrufen, bevor Sie Aussagen machen
Was tun, wenn eine Blutprobe angeordnet wird?
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Romberg-Test ablehnen: Müssen Sie bei einer Cannabis- oder Drogenkontrolle diesen Test machen und was kann eine Verweigerung bedeuten8 Min. LesezeitWenn die Polizei eine Blutprobe nach § 81a StPO anordnet – ob mit oder ohne Richteranordnung –, sollten Sie folgendes beachten:
- Körperlich nicht widersetzen: Physischer Widerstand gegen eine rechtmäßige Blutentnahme ist nach § 113 StGB strafbar (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte). Das ist ein eigenständiges Delikt, das die Situation erheblich verschlimmert.
- Verbal Widerspruch einlegen: Sagen Sie ruhig: „Ich widerspreche der Blutentnahme und behalte mir vor, die Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen." Das ist zulässig und für eine spätere Verteidigung wichtig.
- Dokumentieren: Merken Sie sich oder notieren Sie danach: Uhrzeit, Ort, Name der Beamten, ob ein Richter angerufen wurde oder „Gefahr im Verzug" behauptet wurde.
- Anwalt sofort einschalten: Nach der Blutentnahme ist das der wichtigste Schritt. Ein Verkehrsrechtsanwalt kann prüfen, ob die Anordnung rechtmäßig war.
Die 3,5 ng/ml-Grenze und § 316 StGB: Zwei verschiedene Tatbestände
Viele verwechseln die Ordnungswidrigkeit (OWi) mit der Straftat. Das sind zwei verschiedene Tatbestände:
| Tatbestand | Rechtsgrundlage | Voraussetzung | Sanktion |
|---|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit | § 24a Abs. 1a StVG | THC ≥ 3,5 ng/ml im Blutserum | 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt |
| Straftat | § 316 StGB | THC-Nachweis + nachgewiesene Fahrtüchtigkeitsbeeinträchtigung | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, Führerscheinentzug |
| Mischintoxikation OWi | § 24a Abs. 3 StVG | THC + Alkohol, auch unterhalb der Einzelgrenzwerte | 1.000 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 1 Punkt |
Entscheidend: Für die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG genügt der reine Blutserumwert – unabhängig von Ausfallerscheinungen. Für die Straftat nach § 316 StGB müssen zusätzlich konkrete Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit nachgewiesen sein.
Schritt-für-Schritt: Wie Sie bei einer Cannabis-Kontrolle reagieren
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Blutentnahme bei Verkehrskontrolle: Wann sie angeordnet werden kann, welche Rechte Sie haben und was bei Drogen- oder Alkoholverdacht gilt9 Min. Lesezeit- Anhalten und ruhig bleiben: Hektik wirkt auffällig. Fahrzeug sicher parken, Motor aus, Warnblinker an.
- Papiere bereithalten: Führerschein, Fahrzeugschein und ggf. Personalausweis – das ist Pflicht.
- Keine freiwilligen Angaben zum Konsum: Auf Fragen zum Drogenkonsum schweigen oder höflich ablehnen: „Dazu mache ich keine Angaben."
- Tests ablehnen: Urintest, Speicheltest und Feldnüchternheitstests können höflich abgelehnt werden: „Ich nehme an dem Test nicht teil."
- Nicht aufgeregt reagieren: Nervosität kann als Ausfallerscheinung gewertet werden. Ruhige, kontrollierte Sprache und Bewegungen.
- Bei Blutprobe: körperlich kooperieren, verbal widersprechen: Keinen physischen Widerstand leisten, aber Widerspruch zur Protokollierung formulieren.
- Alles dokumentieren: Nach der Kontrolle: Uhrzeit, Ort, Beamtenname, Ablauf – für die spätere Verteidigung.
- Anwalt beauftragen: Sobald eine Blutprobe entnommen oder ein Verfahren eingeleitet wurde, sofort einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten.
Gerichtsurteile zur Cannabis-Drogenkontrolle
OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2022 (4 RBs 37/22): Das OLG bestätigte, dass allein Cannabis-Geruch im Fahrzeug und gerötete Augen keinen hinreichenden Tatverdacht für eine Blutentnahme begründen – es müssen weitere konkrete Ausfallerscheinungen hinzukommen.
BGH, Urteil vom 14.02.2023 (4 StR 361/22): Der BGH stellte klar: Für eine Verurteilung nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr durch Drogen) reicht ein positiver THC-Bluttest allein nicht aus. Es müssen konkret nachweisbare Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit vorliegen.
BVerfG, Beschluss vom 11.07.2011 (2 BvR 1012/11): Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass Polizeibeamte bei der Anordnung einer Blutentnahme strenge Anforderungen an den Anfangsverdacht einhalten müssen. Eine "anlasslose" Drogenfahndung bei Cannabisgeruch reicht nicht für eine Blutentnahme.
Was passiert nach der Blutprobe?
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Taschenlampe in die Augen bei Polizeikontrolle: Ihre Rechte 20268 Min. LesezeitDas Labor-Ergebnis der Blutprobe bestimmt das weitere Verfahren:
- THC unter 3,5 ng/ml: Das Verfahren wird in der Regel eingestellt – keine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Evtl. verbleiben Strafverfolgungsrisiken, wenn Ausfallerscheinungen dokumentiert wurden.
- THC zwischen 3,5 und ~10 ng/ml: Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG – Bußgeldbescheid, Fahrverbot, ein Punkt in Flensburg.
- THC deutlich erhöht + dokumentierte Ausfallerscheinungen: Mögliche Strafanzeige nach § 316 StGB + Führerscheinentzug + MPU.
- THC + Alkohol: Mischintoxikations-OWi nach § 24a Abs. 3 StVG.
Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Blutentnahme rechtmäßig war und ob ein Beweisverwertungsverbot in Betracht kommt.