Seit der Cannabis-Legalisierung durch das Cannabisgesetz (CanG) 2024 gelten für erfahrene Fahrer neue, liberalere Regeln. Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren ändert sich dagegen nichts: § 24c StVG schreibt absolute Nulltoleranz vor – jede noch so geringe Menge THC im Blut ist eine Ordnungswidrigkeit. Dieser Artikel erklärt, was das konkret bedeutet und wie Sie sich schützen.
Wer ist von § 24c StVG betroffen?
§ 24c StVG erfasst zwei Personengruppen:
- Fahranfänger in der Probezeit: Alle Fahrer, deren Fahrerlaubnis noch keine 2 Jahre besteht – unabhängig vom Alter. Wer also mit 30 Jahren den Führerschein macht, fällt während der Probezeit unter § 24c StVG.
- Personen unter 21 Jahren: Alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – unabhängig davon, ob sie sich in der Probezeit befinden oder nicht.
Beide Gruppen dürfen beim Führen eines Kraftfahrzeugs weder Alkohol (ab 0,0 Promille) noch Cannabis (ab jeglicher nachweisbarer THC-Menge im Blut) konsumiert haben.
Die Strafen im Überblick: Erstverstoß und Wiederholung
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Speicheltest bei Cannabis-Kontrolle: Müssen Sie mitmachen und was ein positives Ergebnis wirklich bedeutet15 Min. Lesezeit| Verstoß | Bußgeld | Probezeit | Weitere Maßnahmen |
|---|---|---|---|
| Erstverstoß § 24c StVG | 250 € | + 2 Jahre Verlängerung | Aufbauseminar (Pflicht) |
| Wiederholungsverstoß § 24c StVG | 500 € | + 2 Jahre Verlängerung | Aufbauseminar + ggf. MPU |
| § 316 StGB (mit Ausfallerscheinungen) | Geldstrafe/Freiheitsstrafe | Führerscheinentzug | Sperrfrist + MPU-Pflicht |
| Verstoß unter 21 Jahren (kein Probeführerschein) | 250 € | Keine Probezeitverlängerung | Eintrag FAER, ggf. Aufbauseminar |
Probezeitverlängerung: Was das konkret bedeutet
Die reguläre Probezeit beträgt 2 Jahre. Bei einem Verstoß nach § 24c StVG verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre:
- Die Probezeit beginnt nicht neu zu laufen – sie wird lediglich verlängert
- Während der verlängerten Probezeit gelten weiterhin alle Sonderregeln für Fahranfänger
- Jeder weitere Verstoß kann ein zusätzliches Aufbauseminar oder eine MPU auslösen
- Die Probezeit endet erst, wenn keine weiteren Verstöße vorliegen und die volle Dauer abgelaufen ist
Das Aufbauseminar: Ablauf, Kosten und Nutzen
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- 4 Sitzungen à 90 Minuten in einer anerkannten Fahrschule oder Verkehrspsychologie-Praxis
- Themen: Verkehrsverhalten, Risikobewusstsein, Gruppenarbeit zu konkreten Vorfällen
- Kein Test, keine Prüfung – Teilnahme ist ausreichend
- Kosten: ca. 300–400 € (nicht erstattungsfähig)
Fahranfänger vs. erfahrene Fahrer: Der Unterschied auf einen Blick
| Kriterium | Fahranfänger/unter 21 | Erfahrene Fahrer ab 21 |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 24c StVG | § 24a Abs. 1a StVG |
| THC-Grenzwert | 0,0 ng/ml (Nulltoleranz) | 3,5 ng/ml im Blutserum |
| Bußgeld Erstverstoß | 250 € | 500 € |
| Probezeitverlängerung | + 2 Jahre (Fahranfänger) | Keine Probezeit |
| Aufbauseminar | Zwingend (§ 2a Abs. 2 StVG) | Nicht vorgesehen |
| Punkte in Flensburg | Nein | Nein |
| MPU-Risiko | Bei Wiederholung hoch | Ab zweitem Verstoß möglich |
Führerscheinentzug: Wann droht er?
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Romberg-Test ablehnen: Müssen Sie bei einer Cannabis- oder Drogenkontrolle diesen Test machen und was kann eine Verweigerung bedeuten8 Min. LesezeitEin reiner § 24c StVG-Verstoß führt nicht automatisch zum Führerscheinentzug. Dieser droht in folgenden Situationen:
- Ausfallerscheinungen: Der Polizeibeamte kann den Führerschein vorläufig sicherstellen. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Strafverfahren nach § 316 StGB ein.
- Mehrfachverstöße + Eignungszweifel: Wer wiederholt unter Cannabis fährt, kann zur MPU vorgeladen werden. Ein negatives Gutachten führt zum Entzug.
- Mischkonsum: Cannabis + Alkohol beim Fahren gilt als besonders gefährlich und kann zu § 316 StGB und Entzug führen.
- Ablehnung des Aufbauseminars: Wer das angeordnete Aufbauseminar nicht absolviert, riskiert den Führerscheinentzug durch die Behörde.
MPU für Fahranfänger: Wann wird sie angeordnet?
- Bereits nach dem zweiten Verstoß gegen § 24c StVG kann die Behörde eine MPU anordnen (§ 14 Abs. 1 S. 3 FeV)
- Bei regelmäßigem Cannabiskonsum kann ein ärztliches Gutachten nach § 11 FeV verlangt werden
- Wer die MPU verweigert oder nicht besteht, verliert den Führerschein sofort (§ 11 Abs. 8 FeV)
- Für die MPU-Neuerteilung ist eine mindestens 6-monatige nachgewiesene Abstinenz erforderlich
Ihre Rechte bei einer Verkehrskontrolle als Fahranfänger
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Blutentnahme bei Verkehrskontrolle: Wann sie angeordnet werden kann, welche Rechte Sie haben und was bei Drogen- oder Alkoholverdacht gilt9 Min. Lesezeit- Schweigerecht: Sie müssen keine Angaben zu Ihrem Cannabiskonsum machen. Sagen Sie nur: „Ich mache keine Angaben."
- Speicheltest ablehnen: Ein freiwilliger Drogenvortest (Speichel) kann abgelehnt werden, ohne dass dies als Schuldeingeständnis gewertet werden darf.
- Blutprobe nach richterlicher Anordnung: Die Blutentnahme bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung (§ 81a Abs. 2 StPO). Legen Sie Widerspruch ein, aber leisten Sie keinen aktiven Widerstand.
- Anwalt sofort: Verlangen Sie direkt nach der Kontrolle einen Anwalt. Machen Sie bis dahin keine Aussagen.
- Führerschein aushändigen: Wenn der Beamte den Führerschein sicherstellt, müssen Sie ihn herausgeben. Leisten Sie keinen Widerstand.
Gerichtsurteile zu § 24c StVG und Cannabis
OVG Lüneburg 12 ME 48/20 – Nulltoleranz bleibt trotz CanG
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte: Die Nulltoleranz für Fahranfänger und unter 21-Jährige nach § 24c StVG bleibt durch die Cannabis-Legalisierung unberührt. Das CanG hat den § 24c StVG nicht geändert. Fahranfänger begehen unabhängig vom THC-Wert eine Ordnungswidrigkeit – bereits bei analytisch nachweisbaren Mengen.
VGH Bayern 11 BV 21.925 – Aufbauseminar-Anordnung rechtmäßig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Rechtmäßigkeit der Aufbauseminar-Anordnung nach einem einmaligen Cannabis-Verstoß in der Probezeit. Beim Vorliegen eines A-Verstoßes nach § 2a StVG hat die Behörde keinen Ermessensspielraum – das Aufbauseminar muss angeordnet werden.
BVerwG 3 C 3.13 – Grenzen der Behördenmacht bei Fahreignung
Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass allein der Nachweis von Cannabis-Konsum (ohne Fahren) keine Grundlage für den sofortigen Führerscheinentzug bei Fahranfängern ist. Ein einmaliger § 24c StVG-Verstoß ohne Wiederholung und ohne Ausfallerscheinungen rechtfertigt noch keine MPU-Anordnung – wohl aber das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung.
7 Tipps für Fahranfänger zum Schutz vor § 24c StVG
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Taschenlampe in die Augen bei Polizeikontrolle: Ihre Rechte 20268 Min. Lesezeit- Nicht fahren nach Konsum: Die einzige sichere Strategie. THC-Abbau ist individuell sehr unterschiedlich.
- Warten Sie mindestens 24 Stunden: Als Faustregel gilt bei Gelegenheitskonsum (Joint): mindestens 12–24 Stunden. Bei regelmäßigem Konsum deutlich länger.
- Sprechen Sie nicht bei der Kontrolle: Keine Angaben zum Konsum – nie, auch nicht auf freundliche Nachfrage.
- Führerscheinkopie aufbewahren: Wenn der Führerschein sichergestellt wird, erhalten Sie eine Bescheinigung. Archivieren Sie diese.
- Sofort Anwalt: Beauftragen Sie innerhalb von 24 Stunden einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
- Aufbauseminar nicht ignorieren: Wenn die Behörde das Aufbauseminar anordnet, absolvieren Sie es fristgerecht.
- Laborwerte kennen: Bei Unsicherheit können Sie einen privaten Bluttest beim Hausarzt machen (ca. 50–100 €). Das gibt Sicherheit – gilt aber nicht als Nachweis gegenüber Behörden.