Polizeikontrolle: Das sind deine Rechte
30-Sekunden-Antwort
Bei einer Polizeikontrolle musst du: deinen Namen/Personalausweis nennen. Du darfst: zu einem Anwalt schweigen, dein Auto nicht durchsuchen lassen (ohne Grund), deine Taschen/Pockets nicht öffnen.
Was gilt konkret?
Bei einer Polizeikontrolle hast du spezifische Rechte und Pflichten, die in der Strafprozessordnung (StPO) und den Polizeigesetzen der Länder festgehalten sind.
Deine Pflichten
- Personalausweis oder Pass vorzeigen
- Name und Adresse nennen
- Bei Fahrten: Führerschein zeigen
Deine Rechte
- Recht auf Rechtsbeistand (Anwalt)
- Recht zu schweigen (ab Verdacht)
- Auto-Durchsuchung nur mit richterlichem Beschluss