Unterschrift verweigern bei der Polizei: Deine Rechte
Die Polizei legt dir Protokolle, Erklärungen oder Vernehmungsniederschriften zur Unterschrift vor. Musst du unterschreiben? Die Antwort ist fast immer: Nein.
Keine Pflicht zur Unterschrift
Du bist als Beschuldigter grundsätzlich nicht verpflichtet, polizeiliche Protokolle oder Erklärungen zu unterschreiben. Eine Unterschrift kann als Bestätigung des Inhalts gewertet werden.
Wann du unterschreiben könntest
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Muss ich der Polizei mein Fahrtziel nennen? Was Sie bei einer Kontrolle sagen müssen, was freiwillig ist und wann Schweigen sinnvoll sein kann3 Min. LesezeitNur wenn du den Inhalt vollständig verstanden hast, er korrekt ist und du anwaltlich beraten wurdest – und auch dann nur nach reiflicher Überlegung.
Der richtige Umgang
Sage freundlich aber bestimmt: "Ich unterschreibe nichts ohne anwaltliche Beratung." Dies ist dein gutes Recht.