Hausdurchsuchung in WG, bei Eltern oder Partner
Wenn die Polizei nicht gegen dich, sondern gegen Mitbewohner, Eltern oder Partner ermittelt – welche Rechte hast du als nicht beschuldigte Person?
Deine Rechte als Unbeschuldigter
Auch wenn du nicht beschuldigt bist, darf die Polizei deine Räume durchsuchen, wenn der Beschluss dies vorsieht. Du hast aber das Recht, anwesend zu sein und ein Protokoll zu erhalten.
WG-Situation
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Muss ich der Polizei mein Fahrtziel nennen? Was Sie bei einer Kontrolle sagen müssen, was freiwillig ist und wann Schweigen sinnvoll sein kann3 Min. LesezeitIn einer WG dürfen grundsätzlich nur die Räume der beschuldigten Person durchsucht werden. Gemeinschaftsräume können ebenfalls einbezogen werden. Dein Zimmer sollte verschlossen bleiben, wenn es nicht im Beschluss erwähnt wird.
Beschlagnahme deiner Gegenstände
Deine persönlichen Gegenstände können nur beschlagnahmt werden, wenn sie als Beweismittel für die Tat gegen die beschuldigte Person relevant sind oder wenn du ebenfalls in Verdacht gerätst.